Landesentwicklungs- programm stellt Weichen für Burgenlands Zukunft
In Eisenstadt wurde heute das Landesentwicklungsprogramm 2011 (LEP 2011) für das Burgenland präsentiert. Die Welt habe sich seit dem Landesentwicklungsplan 1994 grundlegend geändert, dem habe man nun Rechnung getragen, betont LH Hans Niessl: „Mit dem Landesentwicklungsprogramm 2011 haben wir die Eckpunkte, die Grundsätze und einen Fahrplan für die nachhaltige Entwicklung des Landes und auch der Gemeinden für die nächsten zehn bis 15 Jahren festgelegt.“ Das Landesentwicklungsprogramm teilt das Burgenland in Standorte und Eignungszonen, z. B. Eignungszonen für Tourismus oder Windkraftanlagen. „Damit stellt es auch eine wichtige Grundlage für künftige Förderprogramme des Landes und der Europäischen Union dar“, so Niessl. Das Landesentwicklungsprogramm 2011 ist seit 1. 1. 2012 rechtswirksam und besteht aus dem Leitbild „Mit der Natur zu neuen Erfolgen“, der Strategie Raumstruktur und dem Ordnungsplan.
Das Burgenländische Raumplanungsgesetz sieht als wesentliches Instrument der überörtlichen Raumplanung die Erstellung eines Entwicklungsprogrammes vor, das die Grundsätze und Ziele für die Entwicklung des Landes festlegt und damit die Grundlage für die Landesplanung darstellt. „1994 war Österreich noch nicht Mitglied der Europäischen Union, da war das Burgenland noch nicht Ziel 1-Gebiet. Seither hat es auch andere historische Ereignisse wie die EU-Erweiterung im Mai 2004 und die Öffnung der Grenzen gegeben. Es gibt andere wirtschaftliche Strukturen, gravierende Veränderungen bei der Bildung und Ausbildung. Auf dem Energiesektor haben wir einen Paradigmenwechsel vollzogen. Das alles berücksichtigt das neue Programm. In Zukunft geht es darum den erfolgreichen Weg den das Burgenland eingeschlagen hat abzusichern. Wir wollen dabei Ökonomie und Ökologie unter einen Hut bringen. ‚Mit der Natur zu neuen Erfolgen‘, das ist unser Motto. Wir wollen die Nutzung erneuerbarer Energien ausbauen, den Tourismus weiter entwickeln und innovative Zukunftstechnologien ansiedeln“, so LH Hans Niessl.
„Das neue Landesentwicklungsprogramm beinhaltet im Wesentlichen drei wichtige Bereiche: die Europäische Union, die gesellschaftlichen Veränderungen und die wirtschaftliche Entwicklung“, erläutert Dr. Hannes Schaffer, der federführend an der Erstellung des Programms mitwirkte. Die Schwerpunkte sind Arbeit, Bildung/Forschung und soziale Infrastruktur, Energie und Rohstoffe, Wirtschaft, Infrastruktur und Mobilität, Natur und Umwelt, Tourismus und Kultur sowie Siedlungsstruktur.
Das LEP 2011 wurde von Gemeinden, Interessensverbänden, der Landesverwaltung und der Bevölkerung intensiv diskutiert. Die breite Beteiligung habe eindeutig gezeigt, wie wichtig verbindliche Leitlinien für eine am Gemeinwohl ausgerichtete Entwicklung in unserem Land sind, betont WHR DI Rupert Schatovich, von der Stabstelle Raumordnung und Wohnbauförderung der Bgld. Landesregierung: „Wir haben bereits vor dem Entwurf des LEP schriftlich hunderte von Stellungnahmen bekommen, die sind mit eingeflossen.“
Wesentliche Grundsätze der räumlichen Entwicklung
Die wesentlichen Grundsätze der räumlichen Entwicklung des Burgenlandes sind:
• eine flächensparende und nachhaltige Raumnutzung, um bestehende und zukünftige Potenziale in ihrer Vielfalt und Eigenart optimal entwickeln zu können
• die Stärkung der regionalen Identitäten, aus der sich für jede Teilregion auch unterschiedliche Entwicklungsmöglichkeiten ergeben
• eine verstärkte internationale Verflechtung, die sich aus der günstigen Lage im erweiterten Europa ergibt
• Kooperationen zwischen den Gemeinden verstärkt aufzubauen, um eine faire, ressourcenschonende und themenübergreifende Raumnutzung zu fördern
Standorte und Zonen
Standorte weisen die besondere Eignung einer Gemeinde für bestimmte Funktionen aus. Es werden Zentralitätsstandorte, Betriebs-, Gewerbe- und Industriestandorte sowie Tourismusstandorte ausgewiesen.
Zonen sind funktional abgegrenzte Gebiete, die entsprechend ihrer besonderen Beschaffenheiten, Eignungen und / oder Potenziale bestimmte übergeordnete Nutzungs- und Entwicklungsschwerpunkte bzw. Schutzinteressen aufweisen. Festgesetzt werden Tourismuseignungszonen, Windkrafteignungszonen so wie groß- und kleinflächige naturräumliche Schutzgebiete.
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Wolfgang Sziderics
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