Familienauto
Familien mit mehr als drei Kindern finden in einem herkömmlichen PKW nicht ausreichend Platz. Daher wird bei Familien mit mindestens vier Kindern - bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze - der Ankauf eines Kraftfahrzeuges gefördert, das auf zumindest sechs Sitzplätze zugelassen ist.
Antragstellung: binnen 6 Monaten ab Kaufabschluss
Besondere Voraussetzungen:
- mindestens vier Kinder unter 18 Jahren
- Familienauto auf zumindest sechs Sitzplätze zugelassen
- Familienauto nicht älter als fünf Jahre
- Zulassung auf Förderungswerberin bzw. Förderungswerber
- keine gewerbliche Nutzung
Höhe der Förderung: 1.500,-- Euro
Einkommensgrenze: Das monatliche Familiennettoeinkommen dividiert durch den Gewichtungsfaktor („gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen“) darf die Höchstgrenze von 764,21 Euro nicht übersteigen (Allgemeine Förderungsvoraussetzungen).
Beizulegende Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.
Auszahlung: Einmalzahlung
Kontakt:
Edeltraud Fischer
Telefon: 057-600/2780
E-Mail: post.familie-konsumentenschutz@bgld.gv.at
