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Familienauto

Familien mit mehr als drei Kindern finden in einem herkömmlichen PKW nicht ausreichend Platz. Daher wird bei Familien mit mindestens vier Kindern - bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze - der Ankauf eines Kraftfahrzeuges gefördert, das auf zumindest sechs Sitzplätze zugelassen ist.

Antragstellung: binnen 6 Monaten ab Kaufabschluss

Besondere Voraussetzungen:

  • mindestens vier Kinder unter 18 Jahren
  • Familienauto auf zumindest sechs Sitzplätze zugelassen
  • Familienauto nicht älter als fünf Jahre
  • Zulassung auf Förderungswerberin bzw. Förderungswerber
  • keine gewerbliche Nutzung

Höhe der Förderung: 1.500,-- Euro

Einkommensgrenze: Das monatliche Familiennettoeinkommen dividiert durch den Gewichtungsfaktor („gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen“) darf die Höchstgrenze von 764,21 Euro nicht übersteigen (Allgemeine Förderungsvoraussetzungen).

Beizulegende Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

Auszahlung: Einmalzahlung

Kontakt:

Edeltraud Fischer
Telefon: 057-600/2780
E-Mail:
post.familie-konsumentenschutz@bgld.gv.at