Schulstarthilfe
Für unsere Kinder beginnt mit dem Eintritt in die Schule ein neuer Lebensabschnitt. Die Familien werden gerade im ersten Pflichtschuljahr mit zusätzlichen Kosten konfrontiert. Die Schulstarthilfe bietet Familien bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze finanzielle Unterstützung.
Antragstellung: bis zum 28. Februar des laufenden Schuljahres
Besondere Voraussetzung: Schulkind im ersten Pflichtschuljahr
Höhe der Förderung: 100,-- Euro
Einkommensgrenze: Das monatliche Familiennettoeinkommen dividiert durch den Gewichtungsfaktor („gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen“) darf die Höchstgrenze von 700 € nicht übersteigen (Allgemeine Förderungsvoraussetzungen). Es wird auf das Einkommen in den letzten drei Monaten vor Antragstellung abgestellt.
Beizulegende Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.
Auszahlung: Einmalzahlung
Kontakt:
Silvia Leberl (A – K)
Telefon: 057-600/2675 E-Mail: post.familie-konsumentenschutz@bgld.gv.atEdeltraud Fischer (L – Z)
Telefon: 057-600/2780 E-Mail: post.familie-konsumentenschutz@bgld.gv.at