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Schulstarthilfe

Für unsere Kinder beginnt mit dem Eintritt in die Schule ein neuer Lebensabschnitt. Die Familien werden gerade im ersten Pflichtschuljahr mit zusätzlichen Kosten konfrontiert. Die Schulstarthilfe bietet Familien bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze finanzielle Unterstützung.

Antragstellung: bis zum 28. Februar des laufenden Schuljahres

Besondere Voraussetzung: Schulkind im ersten Pflichtschuljahr

Höhe der Förderung: 100,-- Euro

Einkommensgrenze: Das monatliche Familiennettoeinkommen dividiert durch den Gewichtungsfaktor („gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen“) darf die Höchstgrenze von 700 € nicht übersteigen (Allgemeine Förderungsvoraussetzungen). Es wird auf das Einkommen in den letzten drei Monaten vor Antragstellung abgestellt.

Beizulegende Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

Auszahlung: Einmalzahlung

Kontakt:

Silvia Leberl (A – K)

Telefon: 057-600/2675
E-Mail: post.familie-konsumentenschutz@bgld.gv.at

Edeltraud Fischer (L – Z)

Telefon: 057-600/2780
E-Mail: post.familie-konsumentenschutz@bgld.gv.at