Förderung Sicheres Wohnen - Alarmanlagen
Für mehr Sicherheit, für einen besseren Schutz Ihres Eigentums gibt es ab 1. Jänner 2008 die neue Förderart "Sicheres Wohnen - Alarmanlagen".
Schützen Sie sich und Ihr Eigentum durch die Errichtung einer Alarmanlage.
Wie wird gefördert?
- Die Förderung basiert auf einem einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss
- Der Einbau von Alarmanlagen bei Eigenheimen und Wohnungen
- Der Zuschuss kann nur einmal gewährt werden, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die Gewährung
- Antrag kann bis spätestens 6 Monate nach Einbau bzw. Inbetriebnahme eingereicht werden
- Es können nur Alarmanlagen gefördert werden, die nach dem 1. 1. 2008 errichtet wurden
Was wird gefördert?
- Elektronischer Schutz bei Eigenheimen und Wohnungen, wobei die Alarmanlagen nach der ÖVE/ÖNORM EN-50131-1 errichtet werden müssen
- Der Nachweis über den fachgerechten Einbau von einem konzessioniertem Alarmanlagenerrichter mit der saldierten Originalrechnung und dem Abnahmeprotokoll ist vorzulegen
- Die konzessionierte ausführende Firma bestätigt die Planung, Projektierung und Übergabe an den Nutzer gemäß technischer Richtlinien (z.B. ÖVE/ÖNORM prEN 50131-7 oder ÖVE-Richtlinie R2), ebenso die Einhaltung der ÖVE/ÖNORM EN 50131-1 sowie den fachgerechten Einbau
- Der nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt 30 % der anerkannten Investitionskosten, jedoch maximal 1.000,-- Euro
Antragsteller können sein
- Natürliche Personen mit dem Hauptwohnsitz am zu fördernden Objekt im Burgenland wie Eigentümer , Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Bauberechtigte, Mieter und Pächter
- Österreichische Staatsbürger oder diesen Gleichgestellte (z.B. EU-Bürger)
- Förderantrag ist beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, LAD – RO – Wohnbauförderung, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt einzubringen
Hinweis: Falsche Angaben im Förderantrag führen zur Ablehnung des Ansuchens und können einen strafrechtlichen Tatbestand verwirklichen. Förderungsbeiträge, die Aufgrund falscher Angaben gewährt wurden, können jederzeit zurückgefordert werden.
Informationen und Anträge erhalten Sie
- Antragsformular Alarmanlage - Word Dokument
- Antragsformular Alarmanlage - PDF Dokument
- im Gemeindeamt
- beim Amt der Burgenländischen Landesregierung,
LAD – RO – Wohnbauförderung,
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1,
Telefonnummer: 057-600/2800
Begriffe
ÖVE/ÖNORM - Österreichische Vorschriften für Elektrotechnik / Österreichische Norm
EN - Europa-Norm
Kostenlose Beratung erhalten Sie
- beim Landespolizeikommando Burgenland, Kriminalprävention, 7000 Eisenstadt, Bundesamtsgebäude, Telefonnummer: 059133 10-3750
- bei jedem Bezirkspolizeikommando
Eine Liste der konzessionierten Alarmanlagenerrichter liegt bei der Wirtschaftskammer Burgenland (Telefonnummer: 0590907-3130) auf.
