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Förderung Sicheres Wohnen - Sicherheitstüren

Für mehr Sicherheit, für einen besseren Schutz Ihres Eigentums gibt es ab 1. Juli 2008 die neue Förderart "Sicheres Wohnen - Sicherheitstüren".
Schützen Sie sich und Ihr Eigentum durch die Errichtung einer Sicherheitstür.

Wie wird gefördert?

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Einbau von Sicherheitstüren bei Wohnungen (ausgenommen Ein/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser)
  • Zuschuss kann nur einmal gewährt werden, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch
  • Antrag kann bis spätestens 6 Monate nach Einbau bzw. Inbetriebnahme eingereicht werden
  • Es können nur Sicherheitstüren gefördert werden, die ab dem 1.7.2008 errichtet wurden

Was wird gefördert?

  • Einbau einer Sicherheitstür bei Wohnungen, die nach der ÖNORM ENV 1627 bzw. ONÖRM B 5338 mit einer Widerstandsklassen von mind. 2 von einem nach den gewerberechtlichen Vorschriften befugten Unternehmen errichtet werden müssen
  • Der Nachweis über den fachgerechten Einbau der Sicherheitstüre ist vom befugten Unternehmen in einem Abnahmeprotokoll zu dokumentieren und zu bestätigen
  • Der nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt 30 % der anerkannten Investitionskosten, jedoch maximal 1.000,-- Euro vom anerkannten Rechnungsbetrag wird ein Selbstbehalt von 500,-- Euro inkl. MWSt. abgezogen

Antragsteller können sein

  • Natürliche Personen mit dem Hauptwohnsitz am zu fördernden Objekt im Burgenland wie Eigentümer, Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Mieter und Pächter
  • Förderantrag ist beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, LAD – RO – Wohnbauförderung, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt einzubringen
    Hinweis: Falsche Angaben im Förderantrag führen zur Ablehnung des Ansuchens und können einen strafrechtlichen Tatbestand verwirklichen. Förderungsbeträge, die aufgrund falscher Angaben gewährt wurden, können jederzeit zurückgefordert werden.

Informationen und Anträge erhalten Sie

Begriffe

ÖNORM - Österreichische Norm

Kostenlose Beratung erhalten Sie

  • beim Landespolizeikommando Burgenland, Kriminalprävention, 7000 Eisenstadt, Bundesamtsgebäude, Telefonnummer: 059133 10-3750
  • bei jedem Bezirkspolizeikommando