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Institutionen der EU und ihre Aufgaben

Hier erhalten Sie kurze Beschreibungen der einzelnen Institutionen der Europäischen Union sowie Links zu den Seiten der jeweiligen Stelle.

Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament wird von den Bürgern direkt gewählt und vertritt 450 Millionen Bürger aus 25 Mitgliedstaaten. Es beteiligt sich an der Ausarbeitung der Rechtsakte der Union und verfügt gemeinsam mit dem Ministerrat über gewisse Rechtsetzungsbefugnisse. Seit dem Beitritt 10 neuer Mitgliedstaaten am 1. Mai 2004 gehören dem Europäischen Parlament insgesamt 732 Abgeordnete an (auf 5 Jahre gewählt), Österreich stellt 18 Abgeordnete.

Europäische Kommission

Die einflussreichste Institution der Europäischen Union ist zweifelsfrei die Europäische Kommission. Die Kommission ist die Verwaltungsbehörde der EU. Sie erarbeitet die Vorschläge für Verordnungen und Richtlinien und legt sie dem Ministerrat zur Beschlussfassung vor. Neben dieser Funktion obliegt ihr auch die Aufsicht über die Einhaltung der gemeinschaftlichen Bedingungen.
Die Kommission besteht aus 25 Kommissären, wobei jedes Mitgliedsland einen Kommissär stellt. Österreichs Vertreterin in der Kommission ist die ehemalige österreichische Außenministerin Dr. Benita Ferrero-Waldner, sie ist das zuständige Kommissionsmitglied für Außenbeziehungen und europäische Nachberschaftspolitik.

Der Rat der Europäischen Union ist auch als Ministerrat bekannt. Er setzt sich aus den jeweiligen Fachministern der Mitgliedstaaten, zum Beispiel alle Umweltminister bei umweltrelevanten Fragen, zusammen. Diese beschließen alle wesentlichen Rechtsakte (Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse).

Europäischer Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof besteht aus 25 Richtern, die von den Mitgliedstaaten ernannt werden, und 8 Generalanwälten. Aufgabe des Gerichtshofes ist es, die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaften sowie der von den zuständigen Gemeinschaftsorganen erlassenen Durchführungsvorschriften zu sichern. Klagen können sowohl von den Mitgliedstaaten und den EU-Organen als auch von einzelnen Bürgern und Unternehmen eingebracht werden, wenn sie sich in ihren von der EU garantierten Rechten verletzt fühlen.

Europäischer Rechnungshof

Der Europäische Rechnungshof besteht ebenfalls aus 25, vom Rat nach Anhörung des Parlaments einstimmig ernannten, Mitgliedern. Der Rechnungshof prüft, ob die Einnahmen und Ausgaben in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften und unter Beachtung der Rechnungsführungs- und Haushaltsgrundsätze getätigt wurden.

Europäische Investitionsbank

Die Europäische Investitionsbank ist die Finanzierungsinstitution der Europäischen Union. Sie gewährt langfristige Darlehen für Investitionen, die eine ausgewogene wirtschaftliche Entwicklung und Integration der Union fördern. Mit einem jährlichen Darlehensvolumen von 20 Milliarden Euro ist sie die größte internationale Finanzierungsinstitution der Welt.

Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen Union

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen Union hat nur beratenden Charakter. Er besteht aus 317 Mitgliedern, Österreich stellt 12. Die Mitglieder vertreten verschiedene Interessensgruppen wie Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Landwirtschaft, etc.

Europäischer Bürgerbeauftragter

Der Europäische Bürgerbeauftragte wird vom Europäischen Parlament ernannt und untersucht Beschwerden über Missstände bei Organen und Institutionen der Europäischen Gemeinschaft.