Voraussetzungen für den Lehrlingsförderungszuschuss
- Lehrlinge;
- Absolventen von berufsbildenden mittleren Schulen und allgemeinbildenden höheren Schulen, die einen Lehrberuf erlernen;
- der Antragsteller (Eltern bzw. Unterhaltsverpflichtete oder volljähriger Lehrling mit eigenem Haushalt) hat seinen Hauptwohnsitz im Burgenland.
Das monatliche Bruttoeinkommen beim Alleinverdiener darf 2.650,-- Euro (+ 10 % für Ehepartner + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) bzw. das Familieneinkommen 4.240,-- Euro nicht übersteigen.
Der Antrag ist beim
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 6 - Hauptreferat II Förderwesen
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
spätestens innerhalb von 2 Monaten ab Beginn des jeweiligen Lehrjahres zu stellen.
Bei späterer Einbringung können die Zuschüsse ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden. Für jedes Lehrjahr muss neu angesucht werden.
