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Voraussetzungen für den Lehrlingsförderungszuschuss

  • Lehrlinge;
  • Absolventen von berufsbildenden mittleren Schulen und allgemeinbildenden höheren Schulen, die einen Lehrberuf erlernen;
  • der Antragsteller (Eltern bzw. Unterhaltsverpflichtete oder volljähriger Lehrling mit eigenem Haushalt) hat seinen Hauptwohnsitz im Burgenland.

Das monatliche Bruttoeinkommen beim Alleinverdiener darf 2.650,-- Euro (+ 10 % für Ehepartner + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) bzw. das Familieneinkommen 4.240,-- Euro nicht übersteigen.

Der Antrag ist beim

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 6 - Hauptreferat II Förderwesen

Europaplatz 1
7000 Eisenstadt

spätestens innerhalb von 2 Monaten ab Beginn des jeweiligen Lehrjahres zu stellen.

Bei späterer Einbringung können die Zuschüsse ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden. Für jedes Lehrjahr muss neu angesucht werden.