Sie befinden sich auf der Seite: Gesundheit & Soziales

Voraussetzungen für den Qualifikationsförderungszuschuss

  • Arbeitnehmer, Arbeitslose, Arbeitssuchende, Lehrlinge, Zivil- und Präsenzdiener die Bildungsmaßnahmen absolvieren, die der berufsorientierten Weiterbildung dienen
  • Diese Weiterbildung hat Qualifikationen zu vermitteln, die im Berufsleben zur Anwendung gelangen oder Voraussetzung für eine Höherqualifizierung sind

Es können Zuschüsse zu den direkten Kurs- bzw. Schulungskosten, die durch die Weiterbildung entstehen, gewährt werden.

Das monatliche Bruttoeinkommen beim Alleinverdiener darf 2.740,-- Euro (+ 10 % für Ehepartner + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) bzw. das Familieneinkommen 4.384,-- Euro nicht übersteigen.

Der Antrag muss während oder bis spätestens 4 Monate nach Ende des Kurses beim

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 6 - Hauptreferat II Förderwesen
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt

eingelangt sein.