Lebensmittelaufsicht Burgenland
Rechtliche Grundlage für die lebensmittelpolizeiliche Tätigkeit ist das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz - LMSVG und die darauf beruhenden ministeriellen Verordnungen (z.B. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, Zusatzstoffverordnung). Des Weiteren existieren eine Reihe von EU-Verordnungen (z.B. Lebensmittelhygieneverordnung, Verordnung über den ökologischen Landbau, Spirituosenverordnung, Rindfleischetikettierungsverordnung) auf dem Gebiet der Lebensmittelkontrolle.
Das LMSVG regelt den Verkehr von
- Lebensmittel inkl. Nahrungsergänzungsmittel und Zusatzstoffe
- Kosmetische Mittel
- Gebrauchsgegenstände
Tätigkeitsbereiche
- Hygienekontrollen in Betrieben, die Waren des LMSVG in Verkehr bringen (Gastgewerbe, Einzelhandel, Lebensmittelverarbeitungsbetriebe)
- Amtliche Probennahme
- Biologischer Landbau
- Verbraucherberatung (Information, Hilfestellung)
- Krisenmanagement (BSE, Pestizide)
Routinemäßige Probenziehungen, Schwerpunkte aus aktuellem Anlass und weitere Schwerpunktsaktionen werden durchgeführt:
- Antibiotikarückstände in tierischen Erzeugnissen
- Pestizidrückstände auf Obst und Gemüse
- Nitratuntersuchungen bei Salat und Spinat
- Gentechnisch veränderte Lebensmittel
- Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierender Strahlung
- Dioxinmonitoring
- Acrylamidmonitoring
Leiterin der Lebensmittelaufsicht
Dipl. Ing.in Maria Schiechl
Koordination
7000 Eisenstadt
Telefon: 057/600-2693
Telefax: 057/600-2533
E-Mail: post.gesundheit@bgld.gv.at
- Lebensmitttelinspektion I
Zuständig für die Bezirke Neusiedl am See, Eisenstadt-Umgebung, Mattersburg und die Magistrate Eisenstadt und Rust - Lebensmittelinspektion II
Zuständig für den Bezirk Oberpullendorf - Lebensmittelinspektion III
Zuständig für den Bezirk Oberwart - Lebensmittelinspektion IV
Zuständig für die Bezirke Güssing und Jennersdorf
