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Ablaufschema für private Katastrophenschäden
- Antragsstellung spätestens 5 Wochen nach Schadenseintritt beim Gemeindeamt – Bestätigung der Daten durch Unterschrift Bürgermeister
- Gesammelte Weiterleitung der Schadensmeldungen durch die Gemeinde spätestens 6 Wochen nach Schadenseintritt an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abt. 4a, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
- Begutachtung des Schadens durch Sachverständige des Amtes der Burgenländischen Landesregierung unmittelbar nach Eingang der Meldung
- Belegeinreichung spätestens 3 Jahre nach Schadenseintritt in max. Höhe des Schadensgutachtens beim Amt der Burgenländischen Landesregierung
Notwendige Beilagen
- Liste mit allen beschädigten Vermögensbestandteilen
- Einkommensnachweis des/der Geschädigten plus des Lebenspartners, dies kann sein:
- Jahreslohnnachweis
- Pensionsnachweis
- Umsatzsteuerbescheid
- Einheitswertbescheid
- Bestätigung der Versicherung über die gewährte Versicherungssumme (kann auch nachgereicht werden)
- Bei Flurschäden zusätzlich: Mehrfachantrag bzw. ein sonstiger geeigneter Nachweis der Bewirtschaftung