Kundmachung betreffend den Verkehr zwischen Beteiligten und Behörden
Zur rechtswirksamen Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß § 13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG an die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf und für alle Behörden, deren Geschäfte von der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf besorgt werden, stehen folgende Übermittlungsformen zur Verfügung:
Postadresse:
Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf
Hauptstraße 56
A-7350 Oberpullendorf
persönliche Abgabe:
Hauptstraße 56
A-7350 Oberpullendorf
Bürgerservicestelle, Erdgeschoß
E-Mail-Adresse: bh.oberpullendorf@bgld.gv.at
Online Formularservice: http://www.e-government.bgld.gv.at/formulare/
Telefonnummer: +43 (0) 57 600 DW 4499
Telefaxnummer: +43 (0) 2612 42531 DW 4477
Mündliche oder telefonische Anbringen werden, außer bei Gefahr im Verzuge, nur während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeiten entgegengenommen.
Parteienverkehr werktags
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
(ausgenommen gesetzliche Feiertage, Karfreitag, Allerseelen, 24.12. und 31.12.)
oder nach Vereinbarung
Schriftliche Anbringen in Papierform werden nur während der Amtsstunden entgegengenommen.
Amtsstunden werktags
Montag bis Donnerstag: 07:30 bis 16:00 Uhr
Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr
(ausgenommen gesetzliche Feiertage, Karfreitag, Allerseelen, 24.12. und 31.12.)
Bei der Verwendung des Online-Formularservice wird der Einschreiterin oder dem Einschreiter nach erfolgreicher Übermittlung eine automatisierte Eingangsbestätigung übermittelt.
Langt ein Anbringen per E-Mail an einer nicht kundgemachten E-Mail-Adresse der Behörde ein, so wird es auf Gefahr der Einschreiterin oder des Einschreiters an die kundgemachte Adresse weitergeleitet.
Anbringen per Fax, E-mail oder über den Online-Formularserver, die außerhalb der Amtsstunden übermittelt werden, gelten erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht und eingelangt, womit behördliche Erledigungsfristen zu laufen beginnen.
Bei der Übermittlung von Anbringen per E-Mail oder über das Online-Formularservice können der Eingabe auch Beilagen in Form elektronischer Dokumente angeschlossen werden. Eine Beilage muss einem der folgenden Dateiformate (MIME-Typen) entsprechen:
| MIME-Type | Dateiendung(en) | Bedeutung |
| text/plain text/html text/xml |
*.TXT *.HTM .*.HTML *.XML |
Reine Textdatei HTML Datei XML Datei |
| application/pdf application/rtf application/msword application/msexcel application/mspowerpoint application/xhtml+xml application/zip |
*.PDF *.RTF *.DOC,*.DOCX *.XLS, *.XLSX *.PPT, *PPTX *.HTM *.HTML *.XHTML *.ZIP |
Portable Document Format Datei Rich Text Format Datei MS Word Datei MS Excel Datei MS Powerpoint Datei XHTML Datei ZIP Archivdatei |
| image/gif image/jpeg jpeg jpg jpe image/bmp image/tiff |
*.GIF *.JPG *.JPEG *.JPE *.BMP *.TIF *.TIFF |
GIF Datei JPEG Datei Windows Bitmap Datei TIFF Datei |
Der Bezirkshauptmann:
Mag. Klaus Trummer
