Geschäftsverteilung, Tätigkeitsberichte
Die beim UVS anhängig gemachten Fälle werden auf Grund einer Geschäftsverteilung, die jährlich von der Vollversammlung (alle Senatsmitglieder) beschlossen wird, den einzelnen Senatsmitgliedern oder Kammern zur Erledigung zugewiesen. In den Tätigkeitsberichten dokumentiert der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes Burgenland seine Aufgaben, seine Zuständigkeiten und seine personelle sowie organisatorische Entwicklung.
